Für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes: die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: das Magistratische Bezirksamt
Für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes: die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist