Wohnbauförderung € 1.000,–
Förderungsvoraussetzung:
Schaffung einer neuen Wohneinheit mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde und förderungswürdig nach dem Bgld. Wohnbauförderungsgesetz.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilen:
1. Teil: € 500,00 nach Rohbaumeldung im Gemeindeamt
2. Teil: € 500,00 nach Übermittlung der Fertigstellungsanzeige
2. Teil: € 500,00 nach Übermittlung der Fertigstellungsanzeige