LEINENPFLICHT HUNDE

Veröffentlicht am: 11.02.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,


aufgrund sich häufender Vorfälle (Tierbisse u. Wildschäden), sowie Häufungen von Missachtung der Leinenpflicht für Hunde, möchten wir in Erinnerung rufen, dass der Gemeinderat der Gemeinde Königsdorf bereits seit 2019 eine Leinenpflicht für Hunde im gesamten Gemeindegebiet verordnet hat.


Weiters wurden wir bereits mehrmals seitens der Jägerschaft darüber in Kenntnis gesetzt, dass frei laufende Hunde das Wild aufscheuchen und es so bereits mehrmals zu Gefahrensituationen im Straßenverkehr gekommen ist.


Außerhalb des eingezäunten Grundstückes sind Hunde stets an der Leine zu halten bzw. zu führen.

Ein Zuwiderhandeln der Leinenpflicht führt ausnahmslos zur Anzeige und wird mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 500,-- pro Fall geahndet.


Die Verordnung des Gemeinderates wird mit beiliegendem Dokument in Erinnerung gerufen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung


VO Leinenpflicht Beschluss 2023.pdf