Förderung einer Solaranlage:
Förderhöhe:
€ 35,–/pro m² Fläche (max. für 20 m²)
Förderbetrag bis max. € 700,–
Auszahlung:
Nach Vorlage der bezahlten Originalrechnung
Fördervoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Königsdorf
Förderung einer Photovoltaikanlage:
Förderhöhe:
Bis 31.03.2024: € 200,–/pro kWp (max. für 5 kWp) Förderbetrag bis max. € 1.000,–
Ab 01.04.2024: € 50,–/pro kWp (max. für 10 kWp) Förderbetrag bis max. € 500,–
Fördervoraussetzungen:
- Anlage für Selbstverbrauch mit Überschuss-Einspeisung
- Anerkennung der Anlage als Ökostromanlage (Netz Burgenland)
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Königsdorf
Die Auszahlung erfolgt nach:
- Vorlage der Originalrechnung
- Zahlungsbestätigung
- Netznutzungsvertrag (Betriebserlaubnis)
- Liefervertrag inkl. Bestätigung Ökostromanlage