Kundmachung gem. § 5 Abs. 2 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990
Sehr geehrte Damen und Herren,
Details zur Kundmachung sind dem Anhang zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
Verlautbarung Volksbegehren 15. Juni - 22. Juni 2026
Sehr geehrte Damen und Herren!
Anbei finden Sie die Verlautbarung über den Eintragungszeitraum nachstehender Volksbegehren
- GRATIS Verhütung
- Karfreitag-Feiertag für Alle
- Polizei - kritischer Personalmangel
- Transparenz im Parlament
- Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Von Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026 können Sie
täglich von 08:00 bis 16:00 Uhr (ausgenommen am Samstag und Sonntag -> geschlossen)
und zusätzlich am Dienstag, 16. Juni 2026 bis 20:00 Uhr ihre Stimme im Gemeindeamt abgeben.
Alternativ können Sie auch die Möglichkeit nutzen Ihre Stimme Online via "Digitales Amt" mit ID-Austria abzugeben.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
- Verlautbarung Volksbegehren 06-2026_unterschrieben.pdf
- VB101a_GRATISVerhuetung_Begruendung_V4_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf
- VB101b_Karfreitag_Begruendung_V2_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf
- VB101c_Polizei-Personalmangel_Begruendung_V4_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf
- VB101d_TransparenzParlament_Begruendung_V5_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf
- VB101e_Wahlpflicht_Begruendung_V3_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf
Borkenkäferverordnung 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ing. Karl KONRAD von der Bezirksforstinspektion Bgld.-Süd, Jennersdorf, hat die Borkenkäfersituation im Bezirk Jennersdorf erhoben und dazu folgendes festgestellt:
Aufgrund der erhöhten Holznutzung in den letzten Jahren und des großen Schneebruchereignisses vom 20.2.2026 ist mit einem neuerlichen Borkenkäferauftreten an der Fichte und Weißkiefer im heurigen Jahr zu rechnen. Der milde Winter und der neue Schneebruch sowie ältere Windwurf-Schäden führten dazu, dass ein größerer Teil der Borkenkäfer überlebt hat und viel brutfähiges Material im Wald zu finden ist.
Aus den oben angeführten Gründen ist heuer mit einem verstärkten Auftreten von Borkenkäferschäden an unseren Nadelhölzern zu rechnen.
Es wurde daher aus fachlicher Sicht als notwendig erachtet, die verschärfte Anzeigepflicht, die Aufarbeitung und den Abtransport des befallenen Holzes und eventuell bekämpfungstechnische Behandlung des Holzes im Verordnungsweg neuerlich anzuordnen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass wegen der besonderen Wichtigkeit der durchzuführenden Maßnahmen jede Übertretung nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 rigoros geahndet wird.
Weitere Details sind der beiliegenden Verordnung zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann
Ihre Gemeindeverwaltung
Geflügelpest-Verordnung 2025
Das gesamte Bundesgebiet wurde zu einem Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Details zu den Pflichten der Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind dem Anhang zu entnehmen.
Die geltende Verordnung und Kundmachung vom Bundesministerium liegen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landes Burgenland unter folgendem Link:
Neuigkeiten - Land Burgenland (https://www.burgenland.at/themen/gesundheit/veterinaerdirektion-und-tierschutz/neuigkeiten/)




