Kundmachungen
Sehr geehrte Königsdorferinnen und Königsdorfer! Im Anhang übermitteln wir Ihnen Informationen, sowie Maßnahmen zur goldgelben Vergilbungskrankheit, welche eine meldepflichtige Quarantänekrankheit von Weinreben darstellt, die von der Amerikanischen Rebzikade übertragen wird. Mit der Einhaltung dieser Maßnahmen tragen Sie wesentlich dazu bei, den burgenländischen Wein als bedeutendes Kulturgut zu bewahren. Gleichzeitig sichern Sie damit nicht nur die einzigartige Kulturlandschaft, sondern stärken auch die touristische Attraktivität der Region und fördern deren wirtschaftliche Entwicklung, da der Weinbau eine zentrale Rolle für Wertschöpfung, Identität und internationale Wahrnehmung des Burgenlands spielt. Seitens des Landes Burgenland werden kostenlose Gelbtafeln zur Verfügung gestellt. Da wir diese als Gemeinde vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst anfordern müssen, ersuchen wir um Bestellung im Gemeindeamt. Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung Nähere Details sind dem Anhang zu entnehmen. Sehr geehrte Damen und Herren! Anbei finden Sie die Verlautbarung über den Eintragungszeitraum nachstehender Volksbegehren Von Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026 können Sie täglich von 08:00 bis 16:00 Uhr (ausgenommen am Samstag und Sonntag -> geschlossen) und zusätzlich am Dienstag, 16. Juni 2026 bis 20:00 Uhr ihre Stimme im Gemeindeamt abgeben. Alternativ können Sie auch die Möglichkeit nutzen Ihre Stimme Online via "Digitales Amt" mit ID-Austria abzugeben. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung Sehr geehrte Damen und Herren, Ing. Karl KONRAD von der Bezirksforstinspektion Bgld.-Süd, Jennersdorf, hat die Borkenkäfersituation im Bezirk Jennersdorf erhoben und dazu folgendes festgestellt: Aufgrund der erhöhten Holznutzung in den letzten Jahren und des großen Schneebruchereignisses vom 20.2.2026 ist mit einem neuerlichen Borkenkäferauftreten an der Fichte und Weißkiefer im heurigen Jahr zu rechnen. Der milde Winter und der neue Schneebruch sowie ältere Windwurf-Schäden führten dazu, dass ein größerer Teil der Borkenkäfer überlebt hat und viel brutfähiges Material im Wald zu finden ist. Aus den oben angeführten Gründen ist heuer mit einem verstärkten Auftreten von Borkenkäferschäden an unseren Nadelhölzern zu rechnen. Es wurde daher aus fachlicher Sicht als notwendig erachtet, die verschärfte Anzeigepflicht, die Aufarbeitung und den Abtransport des befallenen Holzes und eventuell bekämpfungstechnische Behandlung des Holzes im Verordnungsweg neuerlich anzuordnen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass wegen der besonderen Wichtigkeit der durchzuführenden Maßnahmen jede Übertretung nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 rigoros geahndet wird. Weitere Details sind der beiliegenden Verordnung zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann Ihre Gemeindeverwaltung der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf vom 05.05.2026, mit welcher Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände angeordnet werden. Aufgrund des § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2023, wird verordnet: § 1 Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Jennersdorf das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der in § 40 Abs. 2 des Forstgesetzes zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten. § 2 Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und tritt am 31. Oktober 2026 außer Kraft. § 3 Übertretungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs.1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 dar und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro geahndet. Jennersdorf, am 05.05.2026 Der Bezirkshauptmann: Mag. Harald Dunkl An der Amtstafel der Gemeinde Königsdorf Angeschlagen am: 06.05.2026 Abgenommen am: 02.11.2026 Die Gebührenverordnung zur Benützung der Abfallsammelstelle ist dem Anhang zu entnehmen. Die Verordnung über die Einhebung von Kanalbenützungsgebühren im Jahr 2025 finden Sie anbei. Die Details zu den Wasserbezugsgebühren im Jahr 2025 sind dem Anhang zu entnehmen. Die Details über die Verordnung einer Hundeabgabe sind dem Anhang zu entnehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie eine Verordnung des Gemeinderates betreffend das Führen und Halten von Tieren. Diese Verordnung umfasst u.a. die Leinenpflicht, sowie die Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot. Details der Verordnung sind dem Anhang zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung Fundgegenstand: Tragbarer CD/DVD Player inkl. Ladekabel und Transporttasche Marke: Sony Modell: DVP-FX810 Farbe: Schwarz Fundort: Fischereirevier II - Lafnitztal - Teich zwischen Königsdorf u. Gillersdorf Funddatum: 31.01.2026 um 14:00 Uhr Der Eigentümer kann sich bei der Gemeinde Königsdorf unter 03325/2266 melden. Kundmachung
Information & Maßnahmen Goldgelbe Vergilbung und Rebzikade
Breitbandausbau - FTTH-ON1-Burgenland
Verlautbarung Volksbegehren 15. Juni - 22. Juni 2026
Borkenkäferverordnung 2026
Verordnung
Waldbrandverordnung 2026
Verordnung
Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle 2026
Kanalbenützungsgebühren 2026
Wasserbezugsgebühren 2026
Hundeabgabe 2026
Führen und Halten von Tieren - Leinenpflicht
Fundamt
Tragbarer CD/DVD Player gefunden