- Öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Für Unterkunftnehmerinnen/Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde):
- Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Bei Anmeldung eines Neugeborenen (bei der Meldebehörde):
- Geburtsurkunde des Kindes
HINWEIS Falls Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden.