Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Königsdorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden. Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter
https://www.bmf.gv.at/themen/digitalisierung/Verwaltung/Was-bedeutet-digitale-Verwaltung-/E-Government-Bausteine-und-Services/Amtssignatur.html
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Königsdorf gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:
Elektronische Signaturprüfung
https://signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Königsdorf:
Tel: 03325/2266
E-mail: post@koenigsdorf.bgld.gv.at
DVR-Nr.: 0684821
UID-Nr.: ATU16287300
Rechtsmitteleinbringung
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
persönlich/postalisch: 7563 Königsdorf, Dorfstraße 19
per E-Mail: post@koenigsdorf.bgld.gv.at